1.  Die Linksjugend [‘solid] Hessen und der SDS Hessen arbeiten zusammen,
     informieren sich über jeweilige Aktivitäten und Veranstaltungen und unterstützen
     sich gegenseitig nach ihren Möglichkeiten.
  2.  Der SDS wird zu Landesmitgliederversammlungen explizit eingeladen und bekommt
     Zeit, von der eigenen Arbeit zu berichten.
  3.  Der SDS wird zu Sitzungen des Landessprecher*innenrates eingeladen und über
     Beschlüsse informiert. Er kann eine Person mit beratender Stimme in den LSpR
     entsenden. Tut er dies nicht, so hat der LSpR ein Mitglied zu benennen, das für
     die Kommunikation mit dem SDS zuständig ist.
  4.  Der SDS kann zwei Delegierte in den Basisgruppenrat entsenden. Tut er dies
     nicht, so ist er dennoch auch zu dessen Sitzungen einzuladen und über Beschlüsse
     zu informieren.
  5.  Der SDS wird gebeten, die Landessprecher*innen zu ihren
     Landesmitgliederversammlungen und, sofern es diesen gibt, Sitzungen des
     Landesvorstands oder -sprecher*innenrates einzuladen und über deren Beschlüsse
     zu informieren. Der LSpR leitet Einladungen zu Landesmitgliederversammlungen des
     SDS an die Mitglieder der Linksjugend Hessen weiter, sofern der SDS dem nicht
     ausdrücklich widerspricht.
  6.  In Uni- und Hochschulstädten wenden sich die Basisgruppen der Linksjugend an die
     SDS Gruppen und bemühen sich um Zusammenarbeit. Sofern es keine SDS Gruppe gibt,
     ist zu prüfen, ob die studierenden Mitglieder der Basisgruppe eine SDS Gruppe
     gründen wollen. Der SDS Landesverband wird gebeten, die Gründung und den Aufbau
     zu unterstützen.
  7.  Die Linksjugend Hessen bittet den SDS, einen Landesvorstand oder –
     sprecher*innenrat zu wählen und sich als Landesverband eine Satzung zu geben, um
     die Kommunikation zu erleichtern und die Vernetzung des Landesverbandes wieder
     herzustellen; sowie die Delegierten für den Basisgruppenrat zu wählen.
  8.  Die Linksjugend unterstützt den SDS, falls gewünscht auch finanziell, bei der
     Organisation einer Landesmitgliederversammlung, auf der der SDS sich vernetzen
     und in 7. Genanntes behandelt werden kann. Der Studierendenverband hat dabei zu
     benennen, ob und wobei er Hilfe benötigt (organisatorisch, finanziell, Schreiben
     einer Satzung, Unterstützung bei Kommissionen etc.)
  9.  Der SDS wird gebeten, über die in 7. und 8. genannten Punkte zu beraten und sich
     bis spätestens vier Wochen nach der LMV bei der Linksjugend zu melden und zu
     erklären. Gegebenenfalls ist ebenso auf die Punkte 10. -12. einzugehen.
  10.  Der LSpR verschickt nach Absprache mit dem SDS eine Mail an die hessischen
     Linksjugend Mitglieder, in der über die Arbeit des SDS und bestehende SDS
     Gruppen informiert wird, sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und zum Aktiv-
     Werden genannt werden.
  11.  Der SDS erhält eine Mail-Adresse über das Intranet der Linksjugend und eine
     Seite auf der Website der Linksjugend Hessen, die er nach eigenen Wünschen
     gestalten kann. Er wird gebeten, seine Protokolle von
     Landesmitgliederversammlungen und, sofern es diesen gibt, Sitzungen des
     Landesvorstands oder -sprecher*innenrates in der Cloud zur Verfügung zu stellen.
  12.  Der SDS wird gebeten, seinerseits einen Vorschlag zu machen, wie er sich die
     Zusammenarbeit vorstellt (nur Info Austausch oder aktive Zusammenarbeit?) und
     wie die Linksjugend Hessen den Studierendenverband seiner Meinung nach am besten
     unterstützen kann. Er erklärt außerdem, welche Gegebenheiten die Zusammenarbeit
     in den letzten Jahren behindert haben (politische, inhaltliche, organisatorische
     Probleme?), und wie diese in Zukunft vermieden werden können. Dazu ist die
     Landesmitgliederversammlung des SDS oder die einzelnen Hochschulgruppen zu
     befragen, und wenn möglich ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 Auf der nächsten Landesmitgliederversammlung haben LSpR, BGR und nach Möglichkeit der
 SDS über den aktuellen Stand der Zusammenarbeit Rechenschaft abzulegen.